StartseitePraxis-SpektrumGeburtshilfeerweiterte Betreuung

In Ergänzung der regulären Schwangerenbetreuung (regelmäßige gynäkologische Untersuchung, bestimmte Laborkontrollen und drei Ultraschalluntersuchungen) können Sie bei uns folgende individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, zu deren Indikation wir Sie gerne beraten.

Nackentransparenzmessung

Zwischen der 12. und 14. SSW wird mittels einer speziellen Ultraschalluntersuchung der Embryo an bestimmten Stellen vermessen (auch bekannt unter dem Begriff der sog. „Nackenfaltenmessung“). In Verbindung mit dem mütterlichen Alter und zwei Blutwerten erhält man dann eine statistische Aussage über die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Chromosomenstörung (z.B. Down-Syndrom/Trisomie21/Trisomie 13 und 18) oder Hinweise für einen Herzfehler.

Folgen Sie bitte diesem Link zu Informationen über die NT-Messung.

Zusätzlicher Ultraschall in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall („evidence based medicine“).

Nach Aussage führender Sonographieexperten (Prof. Dr. Holzgreve, Basel) besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultraschalluntersuchungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Außerdem ist die Sonographie eine gute Gelegenheit für Sie als werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum Ihres Kindes zu überzeugen. Diese Möglichkeit möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.

Die Mutterschaftsrichtlinien sehen bei normalem Schwangerschaftsverlauf nur 3 Ultraschalluntersuchungen in der gesamten Schwangerschaft vor (ca. in der 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche). Deshalb biete ich Ihnen weitere, über das medizinische Mindestmaß hinaus gehende Ultraschalluntersuchungen an. Dennoch können kindliche Störungen mittels Ultraschall nie mit Sicherheit ausgeschlossen werden.

Fehlbildungs-Screening

Die in der normalen Schwangerschaft vorgesehenen 3 Ultraschalluntersuchungen auf dem Boden der gesetzlichen Krankenversicherung beinhalten nicht die Organ-Feindiagnostik, d.h. die Abklärung zum Ausschluss von kindlichen Fehlbildungen. Nur in besonderen Fällen (Alter der Mutter über 35 oder Auffälligkeiten in der Familienanamnese oder vorherigen Schwangerschaften) ist das Fehlbildungs-Screening Bestandteil der gesetzlichen Krankenkassenleistung.

Ich biete auch nicht zur Risikogruppe gehörigen Schwangeren eine Sonographie zum Ausschluss fetaler Fehlbildungen im Rahmen einer Wunschleistung an - dies ist mir insofern wichtig, als viele der Kinder mit angeborenen Herzfehlern aus unauffälligen, d.h. aus Nicht -Risikoschwangerschaften kommen. Trotz Sonographie ist ein 100% Ausschluß einer Fehlbildung nicht möglich.

Farbdoppler-Untersuchung

Zur besseren Überwachung der Schwangerschaft (zu Ihrer Sicherheit und der Ihres Kindes) bieten wir zusätzlich die Doppler-Untersuchung in der Schwangerschaft an, um eine sich entwickelnde Minderdurchblutung der Plazenta rechtzeitig erkennen zu können.

Zusätzliche Laboruntersuchungen

Screening auf Schilddrüsenfunktionsstörung (Blutuntersuchung: TSH)
Blutuntersuchung auf Toxoplasmose-/ auf Pavovirus B 19-(Ringelröteln)-/ oder Zytomegalie-Antikörper
Ersttrimester-Screening zur frühen Risikoabschätzung einer Chromosomenstörung oder einer schweren Fehlbildung
Alpha-Feto-Protein-Bestimmung im mütterlichen Blut
Oraler Glukosetoleranztest als Screeninguntersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes
Vaginalabstrich auf B-Streptokokken vor der Geburt

Messung der Gebärmutterhalslänge

auf Wunsch Messung der Gebärmutterhalslänge zur Abschätzung eines möglichen Geburtsbeginns

Dr. med. Birgit Ruppert-Neckel - Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Am Markt 3a - 23843 Bad Oldesloe - Tel: 04531 - 41 51 - Fax: 21 35
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