Nach Feststellung der Schwangerschaft, Terminfestlegung, Blutentnahme und Mutterpaßausgabe sehen wir uns zunächst alle 4 Wochen zu den Mutterschaftsvorsorge-Untersuchungen, ab der 32. SSW dann alle 2 Wochen.
Jede normale Mutterschaftvorsorgeuntersuchung beinhaltet die Urin-, Gewichts- und Blutdruckkontrolle, wiederholte Hämoglobin-(Eisenwert)-Kontrollen sowie die gynäkologische Tastuntersuchung, die ich einschließlich pH-Wert- und Flourkontrolle durchführe.
Die kindlichen Herztöne bzw. Kontraktionen der Gebärmutter (CTG) werden ca. ab der 30. SSW aufgezeichnet.
Die 3 im Rahmen der normalen gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen sollten zwischen der 9.und 12. SSW, der 19. bis 22. SSW sowie der 29. bis 32. SSW erfolgen.
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